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Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der RENDITEFUCHS UG (haftungsbeschränkt), August-Bebel-Str. 5, 72762 Reutlingen (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über Softwareentwicklung, Automatisierungslösungen und IT-Dienstleistungen unter der Marke RAIVEN.
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich:
- Individuelle Softwareentwicklung
- Automatisierung von Geschäftsprozessen
- API-Entwicklung und -Anbindung
- Web-Anwendungen und Backend-Systeme
- Hosting, Deployment und Server-Einrichtung
- Beratung und technische Analyse
- Schulungen und Einweisungen
- Wartung und Support
(2) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung.
(3) Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers, die über die ursprüngliche Leistungsbeschreibung hinausgehen, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und können zu Mehrkosten führen.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage gültig.
(3) Ein Vertrag kommt zustande durch Auftragsbestätigung des Auftragnehmers in Schrift- oder Textform (z.B. E-Mail) oder durch Beginn der Leistungserbringung.
(4) Kostenlose Erstgespräche und Prototypen sind unverbindlich und begründen keinen Vertragsschluss.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Festpreis oder dem Stundensatz gemäß Angebot.
(2) Bei Projekten kann eine Anzahlung sowie die Zahlung nach Erreichen vereinbarter Meilensteine vereinbart werden. Die genaue Zahlungsstruktur wird im jeweiligen Angebot festgelegt.
(3) Alle Preise verstehen sich als Endpreise. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet (Kleinunternehmerregelung).
(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
(5) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
(6) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Herausgabe von Arbeitsergebnissen bis zur vollständigen Bezahlung zurückzuhalten.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner, der zur Abnahme von Teilleistungen und zu projektbezogenen Entscheidungen befugt ist.
(3) Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers berechtigen den Auftragnehmer zur Anpassung von Terminen.
(4) Der Auftraggeber verpflichtet sich, auf Rückfragen und Freigabeanfragen innerhalb von 5 Werktagen zu reagieren. Bei Überschreitung dieser Frist gilt die vorgelegte Arbeit als genehmigt.
(5) Der Auftraggeber ist verpflichtet, bereitgestellte Zwischenstände zeitnah zu prüfen und Mängel unverzüglich zu melden.
§ 6 Nutzungsrechte
(1) Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht an der erstellten Software.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, allgemeine Erkenntnisse und wiederverwendbare Komponenten für andere Projekte zu nutzen, sofern keine vertraulichen Informationen des Auftraggebers offenbart werden.
(3) Open-Source-Komponenten unterliegen den jeweiligen Lizenzbestimmungen.
(4) Sofern vertraglich vereinbart, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Auftraggeber als Referenzkunden zu nennen und das erstellte Projekt mit Verlinkung auf seiner Website als Portfolio-Beispiel zu präsentieren.
(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, auf den erstellten Websites einen dezenten Hinweis (z.B. Logo oder Textlink in der Fußzeile) mit Verweis auf den Auftragnehmer als Ersteller zu platzieren. Dieser Hinweis ist fester Bestandteil der Leistung.
§ 7 Gewährleistung und Mängelansprüche
(1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Software bei Abnahme die vereinbarten Funktionen erfüllt.
(2) Ein Mangel liegt nur vor, wenn die Software von der vereinbarten Leistungsbeschreibung abweicht. Subjektive Unzufriedenheit oder nachträgliche Änderungswünsche stellen keinen Mangel dar.
(3) Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung in Textform (z.B. E-Mail) anzuzeigen.
(4) Bei berechtigten Mängelrügen wird der Auftragnehmer nach seiner Wahl nachbessern oder neu liefern. Für jeden einzelnen Mangel stehen dem Auftragnehmer bis zu drei Nachbesserungsversuche zu.
(5) Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Abnahme.
(6) Keine Gewährleistung besteht für Mängel, die durch unsachgemäße Nutzung, Änderungen durch Dritte oder höhere Gewalt entstanden sind.
§ 8 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Die Haftung ist in jedem Fall auf die Höhe der vereinbarten Vergütung begrenzt.
(5) Der Auftraggeber ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich.
§ 9 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen geheim zu halten.
(2) Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort.
§ 10 Kündigung
(1) Dauerschuldverhältnisse (Wartungsverträge) können mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Kündigungen bedürfen der Textform (z.B. E-Mail).
(4) Bei vorzeitiger Beendigung eines Projekts sind die bis dahin erbrachten Leistungen zu vergüten. Die Arbeitsergebnisse werden im aktuellen Zustand nach vollständiger Bezahlung herausgegeben. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, unvollständige Arbeitsergebnisse funktionsfähig zu machen, zu installieren oder in Betrieb zu nehmen.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand ist Stuttgart, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(4) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
Stand: Februar 2026
// RAIVEN ist ein Service der RENDITEFUCHS UG